• Hinweise für berufspraktische Tage

        •  

          Berufspraktische Tage

          Wichtige Hinweise zu den berufspraktischen Tagen:

          a)  Die SchülerInnen haben keinen Anspruch auf Entgelt.

          b)  Die SchülerInnen sind während der Schnupperlehre nach dem ASVG bei der AUVA unfallversichert. Sie müssen NICHT bei der Sozialversicherung angemeldet werden.

          c)  Die SchülerInnen unterliegen keiner Arbeitspflicht, keiner bindenden Arbeitszeit und nicht dem arbeitsrechtlichen Weisungsrecht des Betriebsinhabers.

          d)  Die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes und die arbeitshygienischen Vorschriften sind zu berücksichtigen.

          e)  Durch SchülerInnen verursachte Schäden unterliegen dem allgemeinen Schadenersatzrecht. Die Haftung ist im Einzelfall zu prüfen.

          f)  Wird die Schnupperlehre während der Schulzeit absolviert, können die SchülerInnen ohne ständige Aufsicht durch eine Lehrperson im Betrieb aufgenommen werden. Es muss jedoch eine ständige Beaufsichtigung durch eine geeignete Person des Betriebes gewährleistet werden. Diese Person ist der Schule namentlich bekannt zu geben.